Bedingungen für Kategorie A – Kooperationen von Kommunen und Kreisen
Folgende 7 Punkte, nach denen Sie im Teilnahmeformular gefragt werden, müssen Sie bei der Bewerbung einhalten:
1. Die Kooperation muss kommunale Grenzen überschreiten. Kooperationen zwischen 2 Ämtern/Organisationen innerhalb einer Stadt können nicht berücksichtigt werden. mehr...
Die Kooperationen können flächenbezogen und/oder ideen-/problembezogen sein und müssen sich dabei über mindestens eine kommunale Grenze erstrecken. Beispiele:
- Bürgerinnen und Bürger in Bochum und Gelsenkirchen haben dieselben Probleme mit der Unverständlichkeit eines Formulars und wenden sich häufig ratsuchend an ihr jeweiliges Amt in Bochum und Gelsenkirchen. In ihrer Kooperation entwickeln die beiden Ämter (z.B. zusammen mit einer Hochschule der Region) ein einheitliches, leichter verständliches Formular, das beide in der täglichen Arbeit einsetzen können. Dies reduziert Rückfragen der Bürger (= Zeitersparnis der Beschäftigten), verbessert das Image der Behörde und erhöht so die Zufriedenheit auf beiden Seiten.
- Die Städte Marl, Bottrop und Kamp-Lintfort sind die letzten aktiven Zechenstandorte im Ruhrgebiet. Daraus ergeben sich ähnliche Herausforderungen, sowohl bei der Nutzung/Neugestaltung der Bergwerksflächen, als auch bei der Bewältigung sozialer und gesellschaftlicher Veränderungen. Hier können Kooperationen ansetzen.
2. Ziel: Die konkreten Verbesserungen, die mit der grenzüberschreitenden Kooperation erreicht werden sollen, sind detailliert auszuarbeiten. mehr...
Stellen Sie folgende Aspekte ausführlich dar: Welches Bedürfnis oder Problem sehen Sie und Ihr Kooperationspartner? Was möchten Sie konkret tun, um dieses Problem anzugehen? Welche Verbesserungen erhoffen Sie sich durch die Kooperation?
3. Zeitrahmen: Bei umfangreichen Kooperationen sollen Zwischenziele oder Meilensteine zeitlich vorgegeben werden. mehr...
Die Kooperationen sollen auf längere Zeit angelegt sein. Geben Sie daher Zwischenziele oder Meilensteine an, mit denen Sie Ihr Vorhaben zeitlich strukturieren: Welche Schritte wollen Sie jeweils bis zu welchem Zeitpunkt umgesetzt haben?
4. Nutzen: Entworfen werden sollen Kooperationen, die insbesondere zu besseren Leistungen für die Bürger führen. mehr...
Welchen konkreten Nutzen der Kooperation erwarten Sie – einmal für die Bürgerinnen und Bürger, einmal für Sie als Kooperationspartner? Versuchen Sie, den erwarteten Bürgernutzen und eventuell realisierbare Kosteneinsparungen zu beziffern.
5. Teilnehmer: Die geplanten Kooperationspartner müssen klar benannt sein. Ein Beitritt von weiteren ist im Laufe des Wettbewerbs und auch bei Umsetzung des Projekts möglich. mehr...
Geben Sie bei Einreichung Ihrer Idee den/die Kooperationspartner genau an. Da die Kooperation auch für andere beispielgebend sein soll, sollen weitere Interessenten im Laufe der Planung oder der Umsetzung in Ihre Kooperation einsteigen können. Primär sollen neue Kooperationsideen eingereicht werden. Es ist aber auch möglich, bereits bestehende Kooperationen einzureichen, wenn diese nun aktuell durch einen neuen Kooperationspartner ergänzt werden und dadurch ein "neues Element" enthalten.
6. Kompetenzen: Es muss klar geregelt sein, welcher Kooperationspartner welche Kompetenzen erhält. mehr...
Stellen Sie dar: Wie wird die künftige Umsetzung der Kooperationsidee zwischen den Kooperationspartnern sichergestellt? Welche Festlegungen können Sie hierzu bereits treffen, zum Beispiel hinsichtlich der Aufgaben- und Kompetenzverteilung, der Organisation und der Kommunikation?
7. Umsetzung: Bei den Ideen muss es sich um realisierbare Kooperationen handeln, die tatsächlich umgesetzt werden könnten. mehr...
Es dürfen keine Ideen für "Phantasie-Kooperationen" eingereicht werden, die mit den aktuellen Rahmenbedingungen nicht vereinbar sind. Die Ideen müssen realistisch umsetzbar sein. Dies und der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sind bei der Beurteilung durch die Jury von besonderem Interesse.


