Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb Kooperation Ruhr

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer des Wettbewerbs. Durch die Teilnahme erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen.

1. Veranstalter

Veranstalter dieses Wettbewerbs ist die Initiativkreis Ruhr GmbH (im Folgenden: „Initiativkreis Ruhr“).

2. Teilnahmeberechtigte

Der Wettbewerb teilt sich in zwei Kategorien auf.

In Kategorie A sind zur Teilnahme berechtigt

  • Kreise und Kommunen sowie deren Dezernate und Ämter,
  • kommunale Planungsbüros, Forschungsinstitute, Universitäten und Fachhochschulen, die mit kommunalen Behörden zusammenarbeiten sowie
  • Unternehmen, die mit Kommunen kooperieren,

die im Ruhrgebiet oder den angrenzenden Gebieten (eine abschließende Aufzählung der Gebiete befindet sich hier) ansässig sind.

In Kategorie B sind zur Teilnahme berechtigt

  • alle gemeinnützigen Vereine und Verbände, die beispielsweise im Sozialwesen, Naturschutz, Sport oder in der Jugendhilfe tätig sind, die sich für die Behindertenhilfe oder Altenbetreuung einsetzen oder in Kindergärten bzw. im Kultur- oder Bildungsbereich tätig sind.
  • Gruppen von Bürgern,

die im Ruhrgebiet oder den angrenzenden Gebieten (eine abschließende Aufzählung der Gebiete befindet sich hier) ansässig sind.

3. Durchführung des Wettbewerbs

Der Wettbewerb startet am 11. Januar 2012 und endet am 30. April 2012. Einreichen können Sie Ihre Ideen also bis zum 30. April 2012 um 24 Uhr (Teilnahmeschluss).

Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt über die Website www.kooperation-ruhr.de.

Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Teilnehmer das auf der Webseite herunterladbare Formular ausfüllen und die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung akzeptieren.

Alternativ kann das Formular auch per Post oder Telefon (0201 89 66 770) angefordert, per Hand ausgefüllt und an folgende Adresse geschickt werden:

Initiativkreis Ruhr
Wettbewerbsbüro Kooperation Ruhr
Brunnenstraße 8
45128 Essen

Auch in diesem Fall ist Teilnahmevoraussetzung, dass die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert werden.

4. Voraussetzungen einer Teilnahme

Folgende 7 Punkte müssen von den Bewerbern beider Kategorien eingehalten werden:

  1. Die Kooperation muss kommunale Grenzen überschreiten. Kooperationen innerhalb einer Stadt können nicht berücksichtigt werden.
  2. Die konkreten Verbesserungen, die mit der grenzüberschreitenden Kooperation erreicht werden sollen, sind detailliert auszuarbeiten.
  3. Bei umfangreichen Kooperationen sollen Zwischenziele oder Meilensteine zeitlich vorgegeben werden.
  4. Entworfen werden sollen Kooperationen, die insbesondere zu besseren Leistungen für die Bürger führen.
  5. Die geplanten Kooperationspartner müssen klar benannt sein. Ein Beitritt von weiteren ist im Laufe des Wettbewerbs und auch bei Umsetzung des Projekts möglich.
  6. Es muss klar geregelt sein, welcher Kooperationspartner welche Kompetenzen erhält.
  7. Bei den Ideen muss es sich um realisierbare Kooperationen handeln, die tatsächlich umgesetzt werden könnten.

Beschreibungen sowie Beispiele zu diesen Vorgaben können auf der Webseite www.kooperation-ruhr.de eingesehen werden. Die Kosten der Teilnahme trägt jeder Teilnehmer selbst.

5. Preise und Gewinne

In der Kategorie A werden die Preise wie folgt vergeben:

  • 1. Preis: 100.000 Euro
  • 2. Preis: 60.000 Euro
  • 3. Preis: 40.000 Euro
  • 4. Preis: 20.000 Euro
  • 5. Preis: 20.000 Euro

In der Kategorie B werden die Preise wie folgt vergeben:

  • 1. Preis: 30.000 Euro
  • 2. Preis: 20.000 Euro
  • 3. Preis: 10.000 Euro
  • 4. Preis: 5.000 Euro
  • 5. Preis: 5.000 Euro

Nach dem Ende der Einreichfrist am 30. April 2012 sichtet eine Nominierungskommission alle Einsendungen und stellt für die vom Initiativkreis Ruhr nach freiem Ermessen eingesetzte und ausgewählte Jury eine Vorauswahl, die sogenannte Shortlist, zusammen. Die Entscheidungen für die Gewinner fallen voraussichtlich im Juni 2012, die Gewinner werden im Sommer 2012 zu einer offiziellen Preisverleihung eingeladen. Die Gewinnerauswahl erfolgt nach freiem Ermessen durch die Jury. §§ 315ff BGB gelten nicht. Die vorgenannten Fristen können aus sachlichem Grund verlängert werden.

6. Bekanntgabe der Gewinner und Auszahlung der Preise

Die jeweiligen Gewinner werden per E-Mail und per Post jeweils an die im Formular genannten Daten benachrichtigt. Liegt die E-Mail-Adresse nicht vor, stimmt diese oder die angegebene Post-Adresse nicht oder reagiert der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen ab Benachrichtigung, kann vom Initiativkreis Ruhr nach freiem Ermessen ein anderer Teilnehmer ausgewählt werden.

Die Auszahlung der Preise erfolgt an den im Formular als „Teilnehmer“ eingetragenen Teilnehmer und auf das vom Teilnehmer benannte Konto. Eine etwaige Aufteilung des Gewinns innerhalb der Teilnehmerschaft (etwa an Kooperationspartner) ist allein Angelegenheit des Teilnehmers.

7. Verbindlichkeit

Die Entscheidung der Jury ist gemäß § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB verbindlich.

8. Datenschutz

Die von den Teilnehmern bereitgestellten Daten werden vom Initiativkreis Ruhr für die Durchführung des Wettbewerbs verwendet. Der Initiativkreis Ruhr erstellt daneben eine Fotografie (ggf. auch Videos), die die Gewinner und die Jury zeigt. Dieses wird auf der Webseite www.kooperation-ruhr.de veröffentlicht und vom Initiativkreis Ruhr – auch ausschnittsweise – für Werbezwecke wie bspw. der Veröffentlichung auf Messeständen, genutzt. Die Teilnehmer erklären sich mit der Verwendung Ihres Fotos oder auch von Videoaufnahmen für diese Zwecke einverstanden.

Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte außerdem unserer Datenschutzerklärung.

9. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer bestätigt mit der Einreichung der Beiträge, dass diese frei von Rechten Dritter (bspw. Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten) sind, er die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte innehat und er die Nutzungsrechte gemäß Ziff. 10. wirksam einräumen kann.

Er verpflichtet sich gegenüber dem Initiativkreis Ruhr, keine Bilder und Äußerungen einzureichen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen, die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben oder deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung darf der Initiativkreis Ruhr den Teilnehmer jederzeit und nach freiem Ermessen von dem Wettbewerb ausschließen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Initiativkreis Ruhr den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Daneben hat der Initiativkreis Ruhr gegen den Teilnehmer einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch den Teilnehmer geltend machen. Der Nutzer ist zur Unterstützung bei der Abwehr derartiger Ansprüche verpflichtet und zur Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung.

10. Nutzungsrechte

Die Teilnehmer räumen dem Initiativkreis Ruhr unentgeltlich und unwiderruflich die einfachen, räumlich unbegrenzten, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Rechte zum Zweck der Realisierung der Beiträge und der Nutzung der Beiträge sowie des Fotos für die oben unter Ziffer 8 beschriebenen Werbe- und Kommunikationszwecke für alle dabei eingesetzten Medien ein. Dies gilt auch dann, wenn ein Beitrag nicht gewinnt und auch bereits während des laufenden Wettbewerbs.

Diese Rechteeinräumung schließt insbesondere das Recht zur ganzen oder teilweisen Nutzung der Beiträge, zur Bearbeitung/Änderung, Veröffentlichung/öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung und Verbreitung, sowie zur Weiterübertragung entsprechender Rechte im erforderlichen Umfang auf Dritte ein. Das Recht zur Veröffentlichung umfasst insbesondere die Verwertung in Druckerzeugnissen oder in Präsentationen sowie im Internet, Social Media, etc.

Ein Anspruch der Teilnehmer auf eine Realisierung der Beiträge besteht nicht.

11. Sonstiges

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind an info(at)kooperation-ruhr.de zu richten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt, die den Interessen des Veranstalters und der Parteien am nächsten kommt.

Diese Bedingungen sind auch online abrufbar.

Kontakt

info(at)kooperation-ruhr.de

Tel.: 0201 89 66 770

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