Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich, dass ich zu einer der Kategorien gehöre? mehr...

  1. Wenn Sie in einer Kommune/in einem Kreis im Ruhrgebiet oder in den angrenzenden Kommunen und Kreisen sowie in deren kommunalen Einrichtungen beruflich tätig sind und eine Idee haben, wie Ihre Kommune/ Ihr Dezernat/ Ihre kommunale Einrichtung/ Ihr Kreis mit einer/m anderen in der definierten Region kooperieren kann, sind Sie in Kategorie A teilnahmeberechtigt.
  2. Wenn Sie einem gemeinnützigen Verein/Verband/einer Wirtschaftskammer/einer Stiftung angehören und eine Idee haben, wie Ihre Organisation mit einer anderen in der definierten Region kooperieren kann, sind Sie in Kategorie B teilnahmeberechtigt. Teilnahmerberechtigt sind Sie hier ebenfalls, wenn Sie mit anderen als Bürgergruppe eine Kooperationsidee für zwei oder mehrere Organisationen/Kommunen haben, wie sich das Ruhrgebiet samt angrenzenden Gemeinden aus ihrer Sicht zukunftsfähig weiterentwickeln kann und Sie zudem in dieser definierten Region wohnen.

Was bedeutet "grenzüberschreitende" Kooperation? mehr...

Es können sich nur Kooperationen bewerben, die die regionalen Grenzen einer Kommune überschreiten. So kann beispielsweise ein gemeinnütziger Verein aus Essen nicht mit einem anderen gemeinnützigen Verein aus Essen kooperieren, wohl aber mit einem Verein aus Bochum, Wesel und/oder Wuppertal.
Ebenfalls nicht möglich sind Kooperationen zwischen zwei Ämtern innerhalb einer Kommune bzw. eines Kreises. Aber beispielsweise das Kulturamt der Stadt Duisburg kann hingegen durchaus mit einem Amt aus Gelsenkirchen oder Ahlen kooperieren.

In welchem Zeitraum kann ich Kooperationsideen einreichen? mehr...

Der Wettbewerb startet am 11. Januar 2012 um 18 Uhr und endet am 30. April 2012. Einreichen können Sie Ihre Ideen also bis zum 30. April 2012 um 24 Uhr.

In welcher Form und wo muss ich meine Kooperationsidee einreichen? mehr...

Unter dem Punkt Mitmachen/Downloads finden Sie die Teilnahme-Unterlagen. Wählen Sie das Formular der entsprechenden Kategorie aus, in der Sie mitmachen möchten, laden Sie es herunter und speichern Sie es auf Ihrem Computer. Das Formular ist ein PDF-Dokument, in das Sie nach dem Speichern direkt hineinschreiben können. Füllen Sie das Formular komplett aus. Wenn Sie Ihre Kooperationsidee ausreichend beschrieben haben, speichern Sie das Dokument und senden es per E-Mail an info(at)kooperation-ruhr.de. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular auch ausdrucken und per Post verschicken an:

Initiativkreis Ruhr
Wettbewerbsbüro Kooperation Ruhr

Brunnenstraße 8
45128 Essen

An wen kann ich mich bei Fragen zur Teilnahme wenden? mehr...

Ihre Fragen rund um die Teilnahme können Sie entweder per E-Mail
info(at)kooperation-ruhr.de
oder telefonisch unter
0201/89 66 770
an das Wettbewerbsbüro stellen.

Wann stehen die Gewinner fest? mehr...

Nach dem Ende der Einreichfrist am 30. April 2012 sichtet eine Nominierungskommission alle Einsendungen und stellt für die Jury eine Vorauswahl, die sogenannte Shortlist, zusammen. Die Entscheidungen für die Gewinner fallen voraussichtlich im Juni 2012, die Gewinner werden im Sommer 2012 zu einer offiziellen Preisverleihung eingeladen.

Wann und in welcher Form werden die Gewinner prämiert? mehr...

Eine offizielle Preisverleihung findet im Sommer 2012 statt. Das Datum der Preisverleihung wird noch bekannt gegeben. Nähere Informationen finden Sie zu gegebenem Zeitpunkt hier.

Wann erhalte ich im Fall des Gewinns die Siegesprämie? mehr...

Das Preisgeld wird dem Sieger direkt nach Bekanntgabe des Sieges überwiesen. Im Teilnahmeformular muss ein Anpsrechpartner für die Kooperationsidee angegeben werden, an den im Fall des Gewinns die Siegesprämie ausgezahlt wird. Wie die Partner der Kooperation die Gewinnsumme letztlich untereinander aufteilen, bleibt den Gewinnern innerhalb der Gruppe vorbehalten.

Können auch bestehende Kooperationen eingereicht werden? mehr...

Ja, wenn nun aktuell diese bestehende Kooperation durch einen oder mehrere neue Kooperationspartner ergänzt wird oder die bestehende Kooperation nun ein neues Projekt/Vorhaben beginnt und die Kooperation dadurch ein "neues Element" erhält. Es bleibt allerdings die Bedingung bestehen, dass die Kooperationspartner aus unterschiedlichen Kommunen und/oder Kreisen des Teilnahmegebietes stammen müssen. Entsprechend kann sich der Verein XY aus Bochum nicht mit einer Kooperation mit dem Jugendamt aus Bochum bewerben, weil diese Kooperation keine kommunale Grenzen überschreitet.

Was versteht man unter einer Bürgergruppe? mehr...

Als Bürgergruppe können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 2 Personen aus unterschiedlichen Kommunen/Kreisen sind und eine gemeinsame Kooperationsidee haben. Beispiel: Herr Mustermann, wohnhaft in Gelsenkirchen, kann sich mit Frau Musterfrau, wohnhaft in Coesfeld, zu einer Bürgergruppe zusammenschließen.

Pro Kommune können sich auch mehrere Bürger zusammenschließen, müssen bei der Bewerbung als Bürgergruppe aber eine kommunale Grenze überschreiten. Das heißt beispielsweise: 2-3 Bürger aus Gelsenkirchen haben eine Kooperationsidee und setzen diese zusammen mit 3 Bürgern aus Dortmund um. Dann handelt es sich um eine Bürgergruppe, die die kommunale Grenze zwischen Gelsenkirchen und Dortmund überschreitet und formal teilnahmeberechtigt ist.

Kontakt

info(at)kooperation-ruhr.de

Tel.: 0201 89 66 770

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