Die Kategorien im Überblick
Kategorie A: Kooperationen von Kommunen, Kreisen und kommunalen Einrichtungen
Zur Teilnahme berechtigt sind im Ruhrgebiet oder den angrenzenden Gemeinden:
- Kreise und Kommunen sowie deren Dezernate und Ämter,
- kommunale Betriebe und Einrichtungen wie Planungsbüros, Forschungsinstitute, Schulen, Museen, Krankenhäuser, Theater in kommunaler Trägerschaft,
- staatliche Universitäten und Fachhochschulen,
- Unternehmen, die mit Kommunen, Kreisen, kommunalen Einrichtungen oder staatlichen Hochschulen kooperieren.
Bitte beachten Sie: Jede Kooperation muss mindestens ein kommunales (bzw. im Falle der Hochschulen staatliches) Element haben.
In der Kategorie A werden die Preise wie folgt vergeben:
1. Preis: 100.000 Euro
2. Preis: 60.000 Euro
3. Preis: 40.000 Euro
4. Preis: 20.000 Euro
5. Preis: 20.000 Euro
Kategorie B: Kooperationen von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Bürgergruppen
Zur Teilnahme berechtigt sind im Ruhrgebiet und in den angrenzenden Gemeinden:
- alle gemeinnützigen Vereine und Verbände (Wohlfahrts- und sonstige Interessenverbände), die beispielsweise im Sozialwesen, Naturschutz, Sport oder in der Jugendhilfe tätig sind, die sich für die Behindertenhilfe oder Altenbetreuung einsetzen oder in Kindergärten bzw. im Kultur- oder Bildungsbereich tätig sind,
- Stiftungen,
- Gruppen von Bürgern.
In der Kategorie B werden die Preise wie folgt vergeben:
1. Preis: 30.000 Euro
2. Preis: 20.000 Euro
3. Preis: 10.000 Euro
4. Preis: 5.000 Euro
5. Preis: 5.000 Euro


