Die Kategorien im Überblick

Kategorie A: Kooperationen von Kommunen, Kreisen und kommunalen Einrichtungen

Zur Teilnahme berechtigt sind im Ruhrgebiet oder den angrenzenden Gemeinden:

  • Kreise und Kommunen sowie deren Dezernate und Ämter,
  • kommunale Betriebe und Einrichtungen wie Planungsbüros, Forschungsinstitute, Schulen, Museen, Krankenhäuser, Theater in kommunaler Trägerschaft,
  • staatliche Universitäten und Fachhochschulen, 
  • Unternehmen, die mit Kommunen, Kreisen, kommunalen Einrichtungen oder staatlichen Hochschulen kooperieren.

Bitte beachten Sie: Jede Kooperation muss mindestens ein kommunales (bzw. im Falle der Hochschulen staatliches) Element haben.

In der Kategorie A werden die Preise wie folgt vergeben:

1. Preis:     100.000 Euro
2. Preis:       60.000 Euro
3. Preis:       40.000 Euro
4. Preis:       20.000 Euro
5. Preis:       20.000 Euro

 

Kategorie B: Kooperationen von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Bürgergruppen

Zur Teilnahme berechtigt sind im Ruhrgebiet und in den angrenzenden Gemeinden:

  • alle gemeinnützigen Vereine und Verbände (Wohlfahrts- und sonstige Interessenverbände), die beispielsweise im Sozialwesen, Naturschutz, Sport oder in der Jugendhilfe tätig sind, die sich für die Behindertenhilfe oder Altenbetreuung einsetzen oder in Kindergärten bzw. im Kultur- oder Bildungsbereich tätig sind,
  • Stiftungen,
  • Gruppen von Bürgern.

In der Kategorie B werden die Preise wie folgt vergeben:

1. Preis:      30.000 Euro
2. Preis:      20.000 Euro
3. Preis:      10.000 Euro
4. Preis:        5.000 Euro
5. Preis:        5.000 Euro

Kontakt

info(at)kooperation-ruhr.de

Tel.: 0201 89 66 770

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